Der Begriff Produkt wird aus Sicht der Wirtschaftswissenschaften als Ergebnis eines Wertschöpfungsprozesses gesehen. Damit ist Dienstleistung ein Produkt. Aber auch ein für einen einzelnen Kunden geschaffenes Stück Software ist als Produkt zu werten. Dies spiegelt sich auch in der Tatsache wieder, dass das Produkthaftungsgesetz für eine derartige Auftragssoftware in vollem Umfang gilt.
Die Softwarebranche verwendet den Begriff „Produkt“ eher für mehrfach verkaufte Softwaresysteme und nennt das einmalige Vorhaben „Projekt“.
Bei Produkten gibt es daher auch ein Produktblatt, manchmal sogar in Hochglanzausführung. Bei Projekten gibt es nur eine Projektbeschreibung mit detaillierten Anforderungen des Auftraggebers.
Sobald eine Software mehr als einen Kunden hat, kann eine Erweiterung nicht einfach nach Kundenanforderung umgesetzt werden, da sich die Anforderungen möglicherweise widersprechen. Je nach Geschäftsmodell erwartet der Kunde darüber hinaus, dass bestimmte Basisanforderungen ohne zusätzliche Bezahlung realisiert werden.
Damit obliegt es dem Produktmanagement, aus
eine eigene Produktroadmap zu entwickeln, die festlegt zu welchen Zeitpunkten welche Features verfügbar gemacht werden sollen
Dabei spielt die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle: Wer bezahlt die Entwicklung eines Features? Ist dieses Feature notwendig, um am Markt weiterhin Erfolg zu haben? Ist dieses Feature speziell für einen Kunden (dann sollte der Kunde es auch bezahlen)? Dieses Fragen zu beantworten ist Aufgabe des Produktmanagements.
Dr. Jörg-Volker Müller
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